Wer muss eigentlich GEMA-Gebühren bezahlen und wer nicht? Was sind in den Augen der GEMA öffentliche Veranstaltungen und was private? Und wie verhält es sich mit großen Hochzeiten oder Betriebsfeiern? Was genau macht die GEMA? Die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, kurz GEMA, sorgt ganz vereinfacht gesagt dafür, dass Musiker, deren Lieder irgendwo in Deutschland öffentlich gespielt werden, dafür bezahlt werden. In Deutschland ist die GEMA nach eigenen Angaben für die Nutzungsrechte von mehr als 64.000 Musikverlegern, Komponisten und Textdichtern verantwortlich, die alle eine angemessene Bezahlung für die von ihnen produzierten Werke erhalten möchten. Zu den Zahlungspflichtigen gehören vor allem Besitzer von Bars und Restaurants, Diskotheken und Ladengeschäften, aber auch Radio- und Fernsehsender. Wie hoch die Gebühren ausfallen, richtet sich nach diversen festgelegten Tarifen. GEMA-Gebühren bei veranstaltungen NICHT VERGESSEN Für private Feste muss keine GEMA entrichtet werden Wenn Sie als Gastgeber einer Geburtstagsparty oder Hochzeit alle Gäste kennen, ist das eine private Veranstaltung und Sie müssen keine GEMA-Gebühren zahlen. Auch wenn ein Gast eine Ihnen unbekannte Freundin oder einen Freund mitbringt, ist das kein Problem. Aber Achtung – schon ein handschriftlicher Aushang am dörflichen Schwarzen Brett: „Kommt alle zur Einweihung!“ macht aus der privaten Feier eine öffentliche, die somit Gebühren kostet. Betriebsfeste sind immer GEMA-pflichtig Organsisieren Sie allerdings eine Betriebsfeier oder eine Vereinsfeier, dann ändert sich die Lage: Diese Events gelten als öffentlich für die GEMA, da hier wenigstens zwei Personen, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind, gemeinsam Musik hören. Durch diese Auslegung wird so gut wie jedes Fest außerhalb der eigenen vier Wände zu einer öffentlichen Veranstaltung - sowohl die Betriebsfeier als auch das Treffen des Handballvereins oder das Kindergarten-Sommerfest. Angemeldet und bezahlt werden muss VOR dem Event Grundsätzlich bezieht sich die Höhe der GEMA-Gebühr auf einen Quotienten zwischen der Größe des Veranstaltungsraums und der Höhe des Eintrittsgeldes. Für Veranstaltungen vor geladenen Gästen wie z. B. bei Firmenjubiläen, Empfänge, Werbeveranstaltungen oder Produktpräsentationen etc., bei denen der Veranstalter kein Eintrittsgeld oder sonstiges Entgelt erhebt, werden die Aufwendungen für musikalische Darbietungen (wie z. B. Künstlerhonorare, Aufwendungen für die Bühne und die Technik, Moderatoren, DJs etc.) durch die Anzahl der geladenen Gäste dividiert. Dieses Ergebnis bildet ein fiktives Entgelt, welches zur Findung des Tarifbetrages herangezogen wird. Besonders wichtig: Gezahlt werden müssen die Gebühren, bevor die Party beginnt. Vergessen Sie also nicht, Ihre Veranstaltung rechtzeitig anzumelden. GEMA-Gebühren – ja oder nein? Einfach nachfragen! Über die Gebühren können Sie sich am besten vor Ihrem Event durch einen Anruf bei der GEMA informieren. Jedes Bundesland hat eine eigene GEMA-Niederlassung – die zentralen Rufnummern finden Sie auf www.gema.de. Dort können Sie sich auch direkt über die Möglichkeit reduzierter Tarife informieren – die gibt es z. B. für Bildungseinrichtungen. Wer nicht anmeldet, macht sich strafbar! Da lässt die GEMA nicht mit sich spaßen: Wer öffentlich Musik spielt, ohne zu dafür zahlen, begeht eine Straftat, denn juristisch gesehen, handelt es sich dabei um Diebstahl. Kommt der raus, droht die sogenannte Schadensrechnung und der doppelte Betrag der ursprünglichen Gebühren fällt an. Wenn die Schadensrechnung nicht bezahlt wird, geht der Fall vor Gericht. Und das wünscht sich ja nun niemand. Kontakt zur GEMA: Homepage: www.gema.de Email: gema@gema.de Telefon München: +49 89 48003-00 Über 20.000 Eventangebote & Künstler finden sie auf www.memo-media.de
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