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showcases 2018-03 - Fokus Musik

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»Game of Thrones« ist für einige außerordentliche, multimediale Live-Events symphonisch geworden. Im Portrait stellen wir den Supersänger Bobby McFerrin vor, der den Spaziergang zwischen den Genres traumwandlerisch beherrscht. Tim und Luzie von der Staatlichen Artistenschule Berlin, die sich in unserer Langzeitbeobachtung von Kindern zu Teenagern entwickelt haben, stehen inzwischen vor den ersten ernsten Entscheidungen, die ihre Karriere betreffen.

16/17 TALKING HEADS

16/17 TALKING HEADS memo-media.de memo-media.de Für das Finanzamt ist nicht jeder Künstler gleich ein Künstler FINANZAMT FIRST! Immer wieder werden Tatbestände bekannt, dass Künstler bei ihrer Steuer böse Überraschungen erleben. Vor Jahren betraf es in einer Großaktion die Regisseure. Artisten haben das ständige Problem mit den Finanzämtern. P. Alexander Willers aus der Kanzlei Willers | Kunze in Köln ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht und bringt Licht ins Dunkel. Fotos: www.thekla-ehling.de, wwwfotolia.de memo-media: Was macht Künstler steuerlich zum Künstler? P. ALEXANDER WILLERS: Wer Künstler ist, kann dennoch unterschiedlich steuerlich »behandelt« werden. Die künstlerische Tätigkeit ist einerseits gegen private musische Interessen abzugrenzen. Andererseits kann ein Künstler zur Einkommensteuer sowie Lohnsteuer veranlagt werden und muss Solidaritätszuschlag und ggf. auch Kirchensteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer zahlen. Welche Steuern zu zahlen sind, hängt von seinen persönlichen Verhältnissen, der Art und Beurteilung seiner Tätigkeit und der Höhe der Einkünfte bzw. Umsätze und der Frage ab, ob Künstler als Arbeitnehmer, Freiberufler oder Gewerbetreibende tätig sind. Was jedoch ist ein Künstler und wann liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor? Die Finanzämter müssen diese schwierige Frage beantworten, ohne dabei die künstlerische Qualität als solche zu bewerten. Die Frage, ob ein Künstler steuerlich überhaupt ein Künstler ist, hängt entscheidend davon ab, ob seine »Kunst« den Anforderungen der Finanzgerichte und auch des Bundesverfassungsgerichtes an den Kunstbegriff erfüllt. Dabei muss man zunächst wissen, dass der Begriff »Kunst« nicht allgemein verbindlich definiert werden kann. Im Steuerrecht gibt es keinen allgemeinen Kunstbegriff, sodass die Finanzgerichte in jedem Einzelfall entscheiden müssen. In den Fällen, in denen das Gericht Zweifel daran hat, ob der Steuerpflichtige eine künstlerische Tätigkeit ausübt, werden von den Finanzgerichten sogar Sachverständige beauftragt, um diese Frage zu beantworten. Auch die – meist hilflosen – Versuche der Rechtsprechung, das Wesen der künstlerischen Tätigkeit zu umschreiben, sind nicht hilfreich. Am Ende steht eine Reihe von Einzelfallentscheidungen. Gibt es keine höchstrichterlichen Entscheidungen, die helfen? Das Bundesverfassungsgericht sieht das Wesentliche der künstlerischen Betätigung in der freien schöpferischen Gestaltung, in der Eindrücke, Erfahrungen, Erlebnisse des Künstlers durch das Mittel einer bestimmten Formensprache zur unmittelbaren Anschauung gebracht werden. Dies macht klar, warum es keine allgemeine verbindliche Definition gibt, unter die sich alle Künstler fassen lassen könnten. Die Finanzgerichte unterstellen eine künstlerische Tätigkeit, wenn die Arbeiten der Steuerpflichtigen nach ihrem Gesamtbild eigenschöpferisch sind und über eine hinreichende Beherrschung der Technik hinaus eine bestimmte künstlerische Gestaltungshöhe erreichen. Wie sieht es aus, wenn Künstler Werbung machen? Die ausgeführte Tätigkeit für die Zwecke der Werbung kann sowohl künstlerischer als auch gewerblicher Natur sein. Allein der gewerbliche Zweck der Werbung bedeutet nicht einfach, dass automatisch die Eigenschaft einer künstlerischen Leistung verloren geht. Entscheidend ist, ob der Künstler sich an Weisungen seines Auftraggebers zu halten hat und ihm aufgrund dieser

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