CHECKLISTE EVENTMODULE Na klar - kein Open-Air-Fest ohne großes Eventmodul, auf dem sich gefahrlos herumtoben lässt. Ob Hüpfburg von anno schnarch, cooler Eiskletterberg oder - ja, genau - oder? „Mittlerweile entwickeln viele Eventmodulverleiher eigene Spielmodule für Groß und Klein. Da fällt natürlich die Auswahl schwer.. Und was ist eigentlich der „“PackAn““, also die Entscheidungsbasis, was für meine Veranstaltung möglich ist?“ Hier findest du eine Reihe von Fragen, die du mit den verschiedenen Anbietern durchgehen solltest, um ein wirklich auf deine Veranstaltung perfekt zugeschnittenes Eventmodul zu mieten. Am wichtigsten ist die Klärung, wer im Zweifelsfall die Verantwortung trägt. Du als Veranstalter oder der Verleiher. Versicherungen findest du ab Seite xy. DIESE FRAGEN SOLLTET IHR EUCH STELLEN: Wo soll die Veranstaltung stattfinden? Privatgelände Öffentliches Gelände? Zugang geregelt oder frei für alle? Für welche Zielgruppe plane ich die Eventmodule? Kinder Erwachsene Unternehmen, Teambuilding Wie viele Besucher sind auf der Veranstaltung? Welchen Durchlauf plane ich mit der Aktion? Welches Budget habe ich zur Verfügung? Soll das Eventmodul gebrandet werden oder kann es neutral bleiben? Wie sieht das Gelände aus, auf dem das Eventmodul aufgebaut werden soll? Ebenerdig? Untergrund Wiese, Teer / Beton, Sand oder Schotter Traglast des Untergrunds? In welchem Bundesland liegt das Gelände? Die Genehmigungsvorschriften sind Ländersache und nicht bundeseinheitlich. Welche Genehmingung benötige ich? Wie wird die Fünf-Meter-Höhe definiert? Kopf oder Füsse auf fünf Metern Höhe macht einen Unterschied von fast zwei Metern! Ist ein Bauamt zuständig? Wenn ja, welches? Benötige ich eine TÜV-Abnahme? Benötige ich eine Versicherung? Wer baut die Module auf? Full-Service-Anbieter mit Betreuung Anbieter baut auf, Betreuungspersonal muss intern organisiert werden Eventmodul steht zur Abholung bereit - selbst verantwortlich ist die Frau oder Mann - und zwar für alles Welche Anlieferungsoptionen bietet die Location? LKW mit Stapler Lieferwagen Anhänger Es gibt auch so genannte „genehmigungsfreie Fliegende Bauten“, wie: • Zelte mit einer Grundfläche von weniger als 75 m2 • Fliegende Bauten mit einer Höhe von bis zu fünf Metern, die nicht dafür bestimmt sind, von Besuchern betreten zu werden Achtung - jetzt kommt es: • Kinderfahrgeschäfte bis zu einer Höhe von fünf Metern und einer Geschwindigkeit von höchstens 1 m/s • Bühnen mit einer Grundfläche von weniger als 100 m2, wenn ihre Fußbodenhöhe weniger als 1,50 Meter und die Gesamthöhe weniger als fünf Meter beträgt • Toilettenwagen • Fliegende Bauten, die für länger als drei Monate an einem Ort aufgebaut werden. Denn diese brauchen eine befristete Baugenehmigung oder Einzelfallentscheidung bezüglich der Aufstellzeit. 178 Alle Angaben ohne Gewähr.
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